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Förderfonds „Entwicklungstreiber für Kultur“ vom 7. März 2018
Präambel
3 Kultur- und Gemein- schafts- pflege
Eine zentrale Chance für etablierte Kultureinrichtungen liegt in der sich wandeln- den Gesellschaft und den damit verbundenen Rezeptionsgewohnheiten. Das künstlerische Angebot adressiert heute zunehmend eine Öffentlichkeit ohne ei- nen gemeinsamen kulturellen Bezugsrahmen. Es gilt, das Verständnis vom „kul- turellen Erbe“ zu hinterfragen, neu zu verhandeln und eine gesellschaftliche An- schlussfähigkeit herzustellen. Die zentrale Frage lautet dabei: Wie können Kul- tureinrichtungen weiter als lebendige Kulturorte wahrgenommen werden und als aktiv handelnde Partner in das Stadtgeschehen hinein wirken?
Mit dem Förderfonds „Entwicklungstreiber für Kultur“ unterstützt die Landes- hauptstadt Stuttgart Prozesse, in denen die künstlerische Arbeit und die gesell- schaftliche Relevanz von Kultureinrichtungen reflektiert wird. Es werden Mittel bereitgestellt, um notwendige strukturelle Transformationsprozesse zu identifi- zieren, zu validieren und anzustoßen. Ziel ist es, mit individuellen Maßnahmen die Arbeit der Institutionen so zu unterstützen, dass sie ihre Leistungs- und Inno- vationsfähigkeit verbessern und ihre künstlerische Risikobereitschaft ausreizen.
Der Förderfonds ist darauf angelegt, mithilfe professioneller Begleitung, Impulse für nachhaltige Strukturbildung in Stuttgarter Kulturinstitutionen zu setzen. Eine solche Anschubfinanzierung bedarf in Folge weiterer notwendiger Investitions- maßnahmen, um mit dem Profil der Einrichtungen den Kulturstandort Stuttgart zu stärken.
