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Antrag auf Übernahme von Resturlaub und Überhangzeiten
Hinweis: Dieser Artikel ist eine Kopie aus dem stjg-Intranet. Alle wichtigen stjg-bezogenen Dokumente und Informationen findest du im Orgahandbuch des stjg-Intranet.
Wenn trotz Planung aus dringenden betrieblichen Gründen am Ende des Jahres Resturlaub bzw. Überhangzeiten anfallen, kann eine Übertragung ins folgende Jahr beantragt werden. Anderenfalls verfallen diese Tage und Zeiten.
Der Antrag ist formell schriftlich zu stellen. Bitte verwenden Sie künftig zur Antragstellung das angehängte Formular.
Hinweise (siehe auch unter Anmerkungen im Formular):
Ein Antrag auf Übertragung von Überhangzeiten muss nicht gestellt werden, wenn die Stundenanzahl bis 20 Stunden nicht überschreitet.
Ein Antrag auf Übertragung von Resturlaub muss nicht gestellt werden, wenn Sie noch im laufenden Jahr, über den Jahreswechsel mit dem Abbau der gesamten Resturlaubstage beginnen.
Für genehmigte Resturlaubstage gilt eine Fristverlängerung bis 31.03. des Folgejahres.
Für unsere „neuen Mitarbeiter/innen“, die zum 31.12. noch keine vollen 6 Monate bei uns beschäftigt sind (bei Eintritt nach 30.06.) gilt ebenfalls eine Antragspflicht, jedoch bei genehmigter Übertragung eine Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres.
Hier kannst du dir den entsprechenden Antrag herunterladen.
