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Anteilige Produktionskosten-Übernahme
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ByBenedikt Vogler
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Allgemeine Hinweise
- Grundsätzlich ist eine Künstler:innenförderung im Sinne einer Produktionskosten-Beteiligung nur über die Leitung des Pop-Büro möglich. Die maximale Unterstützung liegt unterhalb von 1000€.
- Das Pop-Stipendium bietet die Möglichkeit Künstler:innen direkt zu unterstützen. Eine anteilige Produktionskosten-Übernahme ist nur indirekt möglich.
Vorraussetzungen
- Die finanzielle Unterstützung (auch die Höhe des Umfangs) ist mit der Leitung des Pop-Büro abzusprechen.
- Das Leistungsdatum muss vor dem Rechnungsdatum sein.
- Die Rechnungsadresse muss aus Stuttgart und der Region stammen.
Beispieltext für die Rechnung
Der Rechnungstext könnte wie folgt lauten und muss unbedingt mit der Leitung des Pop-Büro final abgeklärt werden:
Anteilige Produktionskosten für das Projekt „…” für Videoproduktion in Stuttgart ( Marmorsaal) und Kommunikation im Leistungszeitraum (Datum).
Rechnungsadresse
Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH
c/o Pop-Büro Region Stuttgart
Friedrichstr. 10
70174 Stuttgart
USt-ID: DE176062810
Steuernummer: 99032/14625
Die Rechnung wird an die WRS Rechnungsadresse gestellt und kann entsprechend direkt an die Leitung des Pop-Büro gemailt werden.
Die unterstützende Summe ist ein Nettopreis.
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