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Anteilige Produktionskosten-Übernahme

Allgemeine Hinweise

  1. Grundsätzlich ist eine Künstler:innenförderung im Sinne einer Produktionskosten-Beteiligung nur über die Leitung des Pop-Büro möglich. Die maximale Unterstützung liegt unterhalb von 1000€.
  2. Das Pop-Stipendium bietet die Möglichkeit Künstler:innen direkt zu unterstützen. Eine anteilige Produktionskosten-Übernahme ist nur indirekt möglich.

Vorraussetzungen

  1. Die finanzielle Unterstützung (auch die Höhe des Umfangs) ist mit der Leitung des Pop-Büro abzusprechen.
  2. Das Leistungsdatum muss vor dem Rechnungsdatum sein.
  3. Die Rechnungsadresse muss aus Stuttgart und der Region stammen.

Beispieltext für die Rechnung

Der Rechnungstext könnte wie folgt lauten und muss unbedingt mit der Leitung des Pop-Büro final abgeklärt werden:
Anteilige Produktionskosten für das Projekt „…” für Videoproduktion  in Stuttgart ( Marmorsaal) und Kommunikation im Leistungszeitraum (Datum).

Rechnungsadresse

Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH
c/o Pop-Büro Region Stuttgart
Friedrichstr. 10
70174 Stuttgart
USt-ID: DE176062810

Steuernummer: 99032/14625

Die Rechnung wird an die WRS Rechnungsadresse gestellt und kann entsprechend direkt an die Leitung des Pop-Büro gemailt werden.
Die unterstützende Summe ist ein Nettopreis.

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