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Plakatierung (Vereins- und Flächenplakatierung)

Anleitung

In Stuttgart darf jeder ortsansässige Verein, gemeinnützige Organisation und soziale Einrichtung für besonders herausragende Veranstaltungen ein- bis zweimal im Jahr an bis zu 30 Stellen 
im jeweiligen Stadtbezirk eigene Plakatträger im Format bis DIN A 0 im öffentlichen 
Verkehrsraum aufstellen. 
Der Aufstellzeitraum der Werbeträger soll 14 Tage nicht überschreiten und muss durch einen professionellen Plakatierer wie Eventsupporter (Klaus Strobel) oder Stadtkultur (Tam Gücklhorn) erfolgen.

Die Antragsfrist beträgt 14 Tage vor (!) dem ersten Plakatierungstag.

Wird der Veranstaltungsort einem Innenstadtbezirk von Stuttgart zugerechnet, muss der entsprechende formlose Antrag zur sog. „Vereinsplakatierung“ direkt bei den zuständigen Mitarbeitern der inneren Stadtbezirke unter folgender Mail beantragt werden:
strassenrecht@stuttgart.de 

Wird der Veranstaltungsort dem einem Außenbezirk von Stuttgart zugerechnet, muss der entsprechende formlosen Antrag zur sog. „Vereinsplakatierung“ direkt beim zuständigen Bezirksamt unter folgender Mail beantragt werden:
Poststelle.NamedesBezirksamtes@stuttgart.de   

In die Antragsmail muss folgendes rein:
• formloser Antrag mit der Angabe des gemeinnützigen Vereins o. soziale Einrichtung 
• Veranstaltungsname 
• Veranstaltungsort 
• Veranstaltungsdatum 
• Muster eines Plakates

Anschreiben Vorlage vom August 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 3. September 2020 organisiert das Pop-Büro Region Stuttgart (www.popbuero.de) als gemeinnützige Institution eine Projektpräsentation mit Live-Musik auf dem Gelände von „Fridas Pier“ in Stuttgart-Ost. Bei der Veranstaltung wird nicht nur lokalen Künstler:innen eine Plattform geboten, sondern durch das Projekt mit dem Namen „Die Rückkehr der Musik“ auch der ganzen Konzertlandschaft in Stuttgart und Umgebung. Der Eintritt ist für alle Besucher:innen frei.
 
Wir würden sehr gerne dafür die „Vereinsplakatierung“ für 30 Stellflächen in Ost und Mitte beantragen, weil sich das Zielpublikum für das Projekt „Die Rückkehr der Musik“ primär im Stadtzentrum befindet. Die Aufstellung soll rechtmäßig ab dem 31. August 2020 durch autorisierte Plakatierer erfolgen. Um eine Genehmigung wird gebeten. Bei Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung. 

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